Hygienekonzept LSV
Hygienekonzept (gültig ab 03.03.2022 bis auf weiteres)
Für den Sport gelten folgende Voraussetzungen:
Personen mit Corona-typischen Symptomen dürfen nicht teilnehmen
Die Anzahl der Teilnehmenden ist über eine Anmeldung zu steuern.
Bei Gruppenangeboten ist die Teilnehmerzahl so zu begrenzen, dass der Mindestabstand von 1,5
Metern zwischen nicht hinreichend immunisierten Anwesenden eingehalten wird.
Körperkontakte zwischen den Teilnehmenden sollten nach Möglichkeit auf ein Minimum zu
beschränkt werden.
Damit auch bei Trainingsbeginn und Ende das Abstandsgebot eingehalten wird, dürfen die
Teilnehmer der folgenden Trainingsstunde erst eintreten, wenn die Teilnehmer der vorherigen
Stunde die Trainingsstätte verlassen haben. Auch sollen sie vor der Trainingsstätte die Abstände
einhalten. Zudem sind, wenn möglich, getrennte Wege zu wählen:
o Mosaik: Eingang ist der Haupteingang, Ausgang ist der bisherige Notausgang
o Vereinsheim: Übungsleiter sorgt für Kontrolle. Eintreten nur nach Aufforderung, Austreten
erst wenn Eingang frei ist.
Bevorzugt sollte der Sport draußen stattfinden. Muss er in geschlossenen Räumen erfolgen, ist für
ausreichende Lüftung zu sorgen:
o Mosaik: Deckenlüftung ist bei Trainingsbeginn einzuschalten (unter den Lichtschaltern)
und abends vom letzten Übungsleiter abzuschalten
o Vereinsheim: Übungsleiter sorgt für bestmögliche Lüftung, idealerweise dauerhaft offene
Fenster
Im Mosaik und im Vereinsheim sind bei Betreten die Hände an den bereitstehenden Spendern zu
desinfizieren
Auf die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten (v.a. Kleingeräten) ist nach Möglichkeit zu
verzichten, ansonsten sind diese regelmäßig vom Übungsleiter zu desinfizieren, mindestens nach
jeder Trainingsstunde.
Die Umkleiden, Duschen und Toiletten werden vom Reinigungspersonal regelmäßig gereinigt, die
Waschplätze sind mit Einmalhandtüchern und Seifenspenden bestückt
Die vom DOSB bzw. den jeweiligen Sportfachverbänden entwickelten Leitkonzepte werden durch
die Abteilungs- oder Übungsleiter vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort
ausgehängt.
Die Kontaktdaten der Besucher müssen erhoben und sechs Wochen aufbewahrt werden;
bevorzugt bei regelmäßig gleichen Personen über Teilnehmerliste; ansonsten über QR-Code-
Registrierung der Corona-Warn-App.