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Neue Regelungen für Sport in der Corona-Bekämpfungsverordnung ab 08.03.2021

07. 03. 2021

Für den Sport in SH gilt ab 8. März 2021:

1. Sportausübung ist allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich.

2. Außerhalb geschlossener Räume kann in Gruppen mit bis zu 10 Personen kontaktfreier Sport betrieben werden

3. Draußen können bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) kontaktfrei unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters und mit Kontaktdatenerhebung in festen Gruppen Sport treiben

4. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person)

5. Innerhalb geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.

 

Details siehe Anlage