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Bundesnotbremse im Kreis Herzogtum-Lauenburg außer Kraft gesetzt

03. 05. 2021

Corona-Regelungen im Kreis Herzogtum Lauenburg

In enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt hat das Kabinett folgende Regelungen für den Sportbetrieb für den Kreis Herzogtum Lauenburg beschlossen.

 

Die entsprechenden Vorschriften werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügungen geregelt. Wird die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten, werden die Einschränkungen am übernächsten Tag aufgehoben.

 

Die Sportausübung ist zulässig,

  • allein, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Haushalts
  • außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen bis 10 Personen
  • außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (mit dem 14. Geburtstag nicht mehr!) in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern mit bis zu 2 Anleitungspersonen,
  • für Berufs- und Leistungssportler.