Weitere Lockerungen im Sport!

09. 07. 2021

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 25. Juni 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie trat am 28. Juni in Kraft und ist gültig bis zum 25. Juli 2021.

Grundsätzlich gilt: 

  • Bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter entfällt im Innenbereich die Testpflicht.
  • Keine Unterscheidung mehr  Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.
  • Bei Sportausübung im Innenraum gilt bei mehr als 25 Teilnehmenden eine Testpflicht. Gültig sind Schnelltests sowie PCR-Tests nicht älter als 24 Stunden. Vollständig Geimpfte und Genesene werden mitgezählt!
 

Weitere Informationen: