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Weitere Lockerungen im Sport!
09. 07. 2021Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 25. Juni 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie trat am 28. Juni in Kraft und ist gültig bis zum 25. Juli 2021.
Grundsätzlich gilt:
- Bei Veranstaltungen mit Sitzungscharakter entfällt im Innenbereich die Testpflicht.
- Keine Unterscheidung mehr Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen.
- Bei Sportausübung im Innenraum gilt bei mehr als 25 Teilnehmenden eine Testpflicht. Gültig sind Schnelltests sowie PCR-Tests nicht älter als 24 Stunden. Vollständig Geimpfte und Genesene werden mitgezählt!
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